Bewohnerbeirat Haus Mühlental

1.Vorsitzender

Ingo 

Gerdes

Lisa

Arps



Hans

Hein

Petra

Fischer


Die Aufgaben und Befugnisse des Bewohnerbeirates

Auszüge aus dem Informationsblatt „der Heimbeirat“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Der Bewohnerbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Heimleitung und Bewohner. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitspracherecht besteht. Heimträger und Heimleitung sind daher verpflichtet, den Bewohnerbeirat vor ihren Entscheidungen anzuhören und sich mit seiner Meinung auseinander zu setzen.

 

  • Er kann Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnern dienen, bei der Heimleitung beantragen.
  • Er muss Anregungen oder Beschwerden von Bewohnern entgegennehmen und mit der Heimleitung über deren Erledigung verhandeln. Jeder Heimbewohner kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Bewohnerbeirat wenden.
  • Er hat das Einleben der neuen Bewohner in das Heim zu fördern.
  • Er ist bei Entscheidungen des Heimträgers und der Heimleitung in den Angelegenheiten zu beteiligen, die in § 30 der Heimmitwirkungsverordnung im Einzelnen aufgezählt sind, z.B. Alltags- und Freizeitgestaltung, Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, bauliche Veränderungen, Heimordnung, usw...

Wer weitere Informationen zum Thema Bewohnerbeirat erhalten möchte, kann das Informationsblatt „der Heimbeirat“ bei Frau Wedtgrube erhalten.