Anpassung der Besuchsregelung ab 01.10.2020

Da wir uns der kalten Jahreszeit nähern und die Besuche an der Absperrung nicht mehr möglich sind, haben wir uns entschieden ab dem 01.10.2020 mehr Besucher im Haus zuzulassen und unser Besuchskonzept anzupassen. Leider müssen Sie weiterhin telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr Besuchs- und Ausflugstermine vereinbaren. Die Dauer der Besuchszeit ist dabei auf eine Stunde begrenzt.

 

Sie benötigen keine Besucherkittel, müssen aber nach wie vor den Meldebogen im Eingangsbereich des Seiteneingangs ausfüllen. Bitte tragen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung und desinfizieren Sie Ihre Hände. Sie können sich dann auf direktem Wege durch den Hintereingang zu Ihrem Angehörigen begeben, es findet keine Begleitung mehr statt. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur bei Bedarf den Fahrstuhl benutzen (Gehbehinderung), keinen Kontakt zu anderen Bewohnern aufnehmen und möglichst wenig Gegenstände (Handläufe etc.) berühren. Halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 m gegenüber anderen Personen ein. Sobald Sie das Bewohnerzimmer betreten, bringen Sie bitte zwecks Luftaustausch beide Fenster in Kippstellung. Sie können die Fenster beim Verlassen des Raumes wieder schließen.

 

Bitte verzichten Sie auf einen Besuch, wenn Sie in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatten. Besuchen Sie Ihren Angehörigen nur, wenn Sie sich insgesamt gesund fühlen und keine Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn haben.

 

Möchten Sie während des Besuchs auf den Mundschutz verzichten, teilen Sie uns das bei der Terminvergabe mit. Alternative stellen wir dann eine Schutzwand aus Plexiglas auf. Wenn die Händehygiene eingehalten und Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, sind zwischen Bewohner*innen und Besucher*innen auch körperliche Nähe und Berührungen zulässig.

 

Versuchen Sie die Anzahl der Besucher auf einen kleinen Personenkreis zu beschränken. Dies minimiert die Gefahr einer Infektion. Außerdem sollten nur zwei Personen zeitgleich den Besuchstermin wahrnehmen.

 

Bei Ausflügen füllen Sie bitte in der Garage den Meldebogen für „Ausflüge“ aus und holen Ihre Angehörigen direkt aus dem Bewohnerzimmer ab. Verfahren Sie beim Betreten der Einrichtung wie bei einem Hausbesuch. Sie können die Einrichtung dann mit Ihrem Angehörigen über den Vordereingang verlassen. Öffnen und schließen Sie selbstständig die Absperrung. Bewohner*innen können mit ihrem Besuch die Einrichtung für Spaziergänge und Hausbesuche (keine Familienfeiern) verlassen. Kontakte mit Dritten und die Nutzung der Infrastruktur (beispielsweise Café, Restaurant, Bus) sollten vermieden werden.

 

Sollten Sie das Prozedere für das Betreten der Einrichtung noch nicht kennen, informieren Sie uns bei der Terminvereinbarung, dann erhalten Sie eine Einweisung.

 

Bitte geben Sie die neuen Besuchsregelungen auch an Ihre Familienangehörigen weiter.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind glücklich, dass wir einen weiteren Schritt Richtung Normalität gehen können.